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Buchungsbedingungen

Zuletzt aktualisiert: 24. August 2026

Diese Übersetzung dient der Information. Bei Abweichungen ist die französische Fassung maßgeblich.

Diese Bedingungen regeln die Vermietung der Ferienwohnung „Le CinéSTAY“, 1 rue de l'École, 67300 Schiltigheim, betrieben von STAYFLEX IMMO.

Gegenstand und Belegung

Die Wohnung wird kurzzeitig möbliert zu vorübergehenden Wohnzwecken vermietet. Sie ist für höchstens 2 Gäste ausgelegt; diese Zahl darf auch vorübergehend nicht überschritten werden. Externe Besucher sind nicht gestattet.

Die Buchung erfolgt namentlich. Die buchende Person ist während des gesamten Aufenthalts anwesend und haftet für die Einhaltung dieser Bedingungen.

Buchung und Zahlung

Die Buchung wird mit der Kartenzahlung des bei der Bestätigung angezeigten Betrags verbindlich. Die Zahlung wird von Stripe abgewickelt: Kartendaten laufen weder über diese Website noch über unsere Server.

Eine Bestätigung wird unmittelbar per E-Mail versandt. Bleibt sie aus, setzen Sie sich bitte vor der Anreise mit uns in Verbindung.

Preise, Steuern und Gebühren

Der angezeigte Preis umfasst die Miete der gebuchten Nächte und die Endreinigung. Die Kurtaxe wird für die Gemeinde erhoben, nach dem geltenden kommunalen Tarif berechnet und vor der Zahlung zum Gesamtbetrag hinzugefügt. Personen unter 18 Jahren sind davon befreit.

Getränke aus der Minibar sind nicht im Preis enthalten. Sie werden nach dem in der Wohnung ausgehängten Tarif separat abgerechnet.

Stornierung und Änderung

Die Buchung ist fest und verbindlich. Nach der Zahlung sind Stornierung, Terminänderung und Erstattung ausgeschlossen, unabhängig vom Grund, auch bei Nichtanreise oder vorzeitiger Abreise.

Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird daher dringend empfohlen, über Ihren Versicherer oder Ihre Bank: Manche Kreditkarten enthalten eine solche Deckung.

Nach Artikel L.221-28 des französischen Verbrauchergesetzbuchs unterliegen Beherbergungsleistungen zu einem bestimmten Termin nicht dem vierzehntägigen Widerrufsrecht.

An- und Abreise

Die Anreise erfolgt ab 17:00 selbstständig über einen Schlüsselsafe, dessen Code am Vortag übermittelt wird. Die Abreise erfolgt spätestens um 11:00.

Eine nicht vereinbarte späte Abreise kann die Berechnung einer weiteren Nacht nach sich ziehen, da die Wohnung für die nächste Anreise hergerichtet werden muss.

Kaution

Eine Kaution von 500 € deckt mögliche Schäden an der Wohnung und ihrer Ausstattung. Die Einzelheiten zu Hinterlegung und Rückgabe erhalten Sie vor der Anreise zusammen mit den Zugangsdaten.

Sie ist weder eine Anzahlung noch ein Preisaufschlag und wird nur bei nachgewiesenen Schäden nach Ihrer Abreise ganz oder teilweise einbehalten.

Hausregeln

In der gesamten Wohnung gilt Rauchverbot. Haustiere sind nicht erlaubt. Partys und Veranstaltungen sind untersagt, ab 22 Uhr gilt Nachtruhe: Das Haus ist ganzjährig bewohnt.

Die Audio- und Videotechnik sowie die Popcornmaschine werden in funktionsfähigem Zustand bereitgestellt. Nach der Abreise festgestellte Schäden werden gegen Nachweis in Rechnung gestellt.

Streaming-Konten

Der Fernseher ermöglicht den Zugang zu Streaming-Apps. Ein Abonnement wird nicht gestellt: Gäste nutzen ihre eigenen Konten und melden sich vor der Abreise ab. Für eine offen gelassene Sitzung wird keine Haftung übernommen.

Haftung und Versicherung

Gäste haften für Schäden, die sie an der Wohnung und ihrer Ausstattung verursachen. Es wird empfohlen zu prüfen, ob die eigene Versicherung Kurzzeitmieten abdeckt.

Für Diebstahl oder Verlust persönlicher Gegenstände in der Wohnung wird keine Haftung übernommen.

Beschwerde und Schlichtung

Beschwerden sind schriftlich an gestion@stayflex-immo.com zu richten. Kommt binnen sechzig Tagen keine einvernehmliche Lösung zustande, kann kostenfrei die Verbraucherschlichtungsstelle angerufen werden: CM2C, 49 rue de Ponthieu, 75008 Paris, https://www.cm2c.net/declarer-un-litige.php.

Die europäische Online-Streitbeilegungsplattform ist unter ec.europa.eu/consumers/odr erreichbar.

Anwendbares Recht

Diese Bedingungen unterliegen französischem Recht. Kommt keine gütliche Einigung zustande, sind die französischen Gerichte zuständig.